In Deutschland müssen Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer krankenversichern. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dies sind zwei verschiedene Systeme, zwischen denen man nicht beliebig wechseln kann. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind gesetzlich versichert.
Als gesetzlich Versicherte können Sie aus einer Vielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen, die am besten zu Ihnen passt. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier. Auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner und Ihre Kinder genießen einen Versicherungsschutz: Wenn z. B. Ihr Ehegatte nicht arbeitet, können Sie ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder.
Ab einem bestimmten Gehalt können Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese Grenze für das Gehalt heißt Versicherungspflichtgrenze. Die aktuelle Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.
Leistungen der Krankenkasse
Werden Sie krank, sind Sie in Deutschland gut aufgehoben. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle dringend notwendigen medizinische Behandlungen. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:
- ambulante ärztliche Behandlungen, zum Beispiel in Arztpraxen
- zahnärztliche Versorgung
- Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel
- stationäre Aufenthalte und Behandlungen, zum Beispiel in Krankenhäusern
- medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung